Wenn Nachbarn sehr laut sind, kann das zu einer erheblichen psychischen Belastung führen. Das Problem lässt sich durch Kommunikation untereinander klären, schlimmstenfalls muss der Vermieter den lauten Nachbarn abmahnen und ihm mit Kündigung drohen. Sollten die Nachbarn miteinander in einer WG wohnen (Wohnungsgemeinschaft), bestimmt die Art des Mietvertrages, wie im härtesten Fall einem renitenten Mieter der Vertrag gekündigt werden kann.
Mietrecht in der Wohnungsgemeinschaft: Kann ich etwas gegen Randale & Co. tun?
Es ist möglich, dass Mieter eines Hauses in verschiedenen Räumen und selbst Etagen als Wohngemeinschaft mit gemeinsamem Mietvertrag wohnen. Dabei kann einer der Mieter die anderen durch Lärm belästigen. Sollte er in der oberen Wohnung leben, kann das besonders belastend sein, weil in schlecht schallgedämmten Wohnungen die Geräusche sehr stark von oben nach unten durchdringen. Die anderen WG-Mitglieder können sich dagegen wehren und im Härtefall die Kündigung des Ruhestörers veranlassen. Wie das möglich ist, bestimmt die Art des WG-Mietvertrages. Hierfür gibt es folgende Optionen:
- Alle WG-Mitglieder stehen gleichberechtigt im Mietvertrag: Es ist nicht möglich, einem der Mitglieder separat den Vertrag zu kündigen. Die einzige Möglichkeit wäre, dass die WG-Mitglieder gemeinsam den Vertrag kündigen und ihn dann ohne den einzelnen Ruhestörer erneut mit dem Vermieter abschließen. Der Ruhestörer wird sich gegen die Kündigung wehren, kann aber auf seine Mitwirkung verklagt werden (LG Hamburg, Urteil 332 O 338/92). Sollte die WG im Mietvertrag als Gruppe ohne namentliche Nennung einzelner Mitglieder aufgeführt werden, kann sie durch Mehrheitsbeschluss einzelne Mitglieder ersetzen. Damit wäre der Ruhestörer draußen.
- Die WG-Mitglieder haben separate Mietverträge mit dem Vermieter: Die Betroffenen können den Vermieter bitten, den Ruhestörer abzumahnen und ihm nötigenfalls den Vertrag zu kündigen. Diese Kündigung ist allerdings an Fristen gebunden.
- Ein WG-Mitglied ist der Hauptmieter und hat mit den anderen Mitgliedern Mietunterverträge abgeschlossen: Der Hauptmieter kann jedem anderen WG-Mitglied den Untermietvertrag kündigen und muss sich dabei an die für Vermieter geltenden Fristen halten.
Allgemeines zur Ruhestörung
Die Ruhestörung gehört zu den häufigsten Gründen für einen Nachbarschaftsstreit. Sie wird juristisch als Ordnungswidrigkeit definiert (§ 117 OWiG [Ordnungswidrigkeitengesetz]). Eine Ruhestörung entsteht durch permanenten Lärm zu bestimmten Zeiten (Nachtruhe, Mittagszeit). Diese Zeiten sind in einzelnen Kommunen teilweise abweichend geregelt. Außerhalb der Ruhezeiten liegt eine Ruhestörung bei sehr starkem, lang andauerndem und häufigem Lärm vor. Auch dessen Art spielt eine Rolle. Randale wegen Streitereien in der eigenen Wohnung oder bloßer Unruhe des Mieters ist etwas anderes als das Spielen eines Musikinstruments oder Handwerkergeräusche.
Wenn es zur juristischen Auseinandersetzung kommt, wird der Richter Hobby- und Arbeitsgeräusche anders bewerten als den Lärm durch die Feierlichkeiten oder Streitereien von betrunkenen Bewohnern. Doch auch Musizieren und Heimwerken ist zeitlich limitiert: In der Regel gelten werktags zwei bis drei Stunden außerhalb der Ruhezeiten für zumutbar. Darüber hinausgehenden Lärm müssen die Nachbarn nicht ertragen.
Wie ist eine Randale zu bewerten?
Wenn eine Randale einmalig vorkommt, dürfen die Nachbarn natürlich die Polizei rufen, die den Ruhestörer ermahnen wird. Sollte er den Lärm nicht einstellen, verhängt sie ein Bußgeld und nimmt den renitenten Bewohner schlimmstenfalls auf die Wache mit. Wenn sich dieser Fall wiederholt, kommt das Mietrecht ins Spiel. In der Regel wird der Vermieter in der Hausordnung auf die Einhaltung von Ruhezeiten und ansonsten die normale, geräuscharme Nutzung der Wohnung verwiesen haben. Sollte ein Bewohner gegen diese Hausordnung verstoßen, kann ihn der Vermieter abmahnen und ihm danach auch den Mietvertrag kündigen. Wiederum gelten hierfür die gesetzlichen Fristen, die sich nach der Dauer des Mietverhältnisses richten.
Lärmbelästigung durch einen Immobilienbesitzer
Sollte der Verursacher des Lärms selbst Immobilienbesitzer sein (Besitzer des Eigenheims in der Nachbarschaft oder einer Eigentumswohnung im Haus), kann das Mietrecht nicht weiterhelfen. Die Nachbarn müssen sich dann auf den oben genannten § 117 OWiG berufen, der zu einer permanenten Bußgeldverhängung gegen den Ruhestörer führen kann. Doch ausweichen können die Nachbarn diesem nur, indem sie selbst wegziehen. Sollten sie selbst Immobilienbesitzer sein, wäre das ein sehr harter Einschnitt. Daher landen solche Fälle regelmäßig vor Gericht.
Deeskalation bei einer Ruhestörung
Ob Mieter oder Immobilienbesitzer: Es ist immer sinnvoll, den Nachbarn auf die vorliegende Belästigung hinzuweisen und auf eine Deeskalation hinzuwirken. Das ist durchaus möglich. Das Vorgehen bei dieser Deeskalation hängt von der Person des Ruhestörers und der Art des Lärms ab:
- Musikern und Heimwerkern ist die Wirkung ihres Lärms in der Regel bewusst. Dennoch denen sie oft ihre Aktivitäten über Gebühr aus, weil sie glauben, dass das nötig ist. Der Heimwerker möchte endlich seine Wohnung fertig ausgestalten, der Musiker bereitet sich auf einen Auftritt vor und will daher am Tag fünf Stunden und länger üben. Es ist nicht einfach, diese Personen von ihren Ideen abzubringen. Der Verweis auf die Hausordnung und den § 117 OWiG wird aber helfen. Da es sich in der Regel um ansonsten vernünftige Menschen handelt, werden sie ihre lautstarken Tätigkeiten vermutlich ab sofort an die Hausordnung anpassen. Sollte das nicht geschehen, wäre bei vermieteten Wohnungen im nächsten Schritt der Vermieter zu kontaktieren, der wahrscheinlich mit einer ersten Abmahnung reagieren wird.
- Wenn jemand häufiger Randale verursacht, ist er vernünftigen Argumenten wahrscheinlich kaum noch zugänglich. Die Nachbarn sollten daher von vornherein härtere Bandagen anlegen, die Polizei rufen und wiederum bei Mietwohnungen umgehend den Vermieter kontaktieren. Auch die Messung der Ruhestörung (Aufnahme mit dem Smartphone genügt) ist als Beweismittel in solchen Fällen sehr hilfreich.
Fazit: So kann ich mich gegen Randale über mir in einer WG wehren
Ruhestörungen sind sehr lästig, aber kein unabwendbares Schicksal. Gehen Sie auf einen ansonsten vernünftigen Ruhestörer zunächst zu und reden Sie mit ihm. Wehren Sie sich aber gegen Randale. Hierfür stehen einige Wege zur Verfügung.
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