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Wie beantrage ich einen Grundbuchauszug?

von Marc Hettenberger

Wer in Deutschland Immobilien oder Grundstücke verkaufen will, muss nachweisen können, dass er der Eigentümer ist. Das geschieht über einen Grundbuchauszug, der Auskunft über die Eigentums- und Rechtsverhältnisse an einer Immobilie gibt. Beim Kauf oder Verkauf sollte man immer einen Auszug anfordern und die Eintragungen einsehen. Beim Kauf einer Immobilie verlangt auch die finanzierende Bank einen aktuellen Grundbuchauszug.

Im Grundbuchauszug Portal kann man einen solchen Grundbuchauszug kostenpflichtig einsehen oder bestellen. Das ist aber nur unter gewissen Umständen und nicht für jeden zugänglich. Wer einen Auszug beantragen darf und wie das gemacht wird, wird im Folgenden erläutert.

Grundbuchauszug: Was ist das?

In Deutschland werden im Grundbuch die Rechts- und Eigentumsverhältnisse von Immobilien und Grundstücken eingetragen. Das Grundbuch ist also ein Verzeichnis darüber, wer was besitzt. In der Regel wird das Grundbuch beim Grundbuchamt des Amtsgerichts geführt. Jedes Grundstück und jede Immobilie in Deutschland ist im Grundbuchblatt eingetragen, auf dem alle Rechte und Pflichten vermerkt sind. So lassen sich die Eigentumsverhältnisse über einen langen Zeitraum hinweg nachweisen, insbesondere wenn Zweifel bestehen. Der Verkäufer kann mit dem Grundbuchblatt eindeutig beweisen, dass die Immobilie zum Zeitpunkt des Verkaufs ihm gehört.

Wer darf einen Grundbuchauszug beantragen?

Um einen Auszug aus dem Grundbuch zu erhalten, muss eine Person ein berechtigtes Interesse haben. Der Beamte, der den Antrag bearbeitet, kann entscheiden, ob dies gegeben ist. Rechtswidrige Zwecke und reine Neugierde müssen grundsätzlich ausgeschlossen werden. Ein „uneingeschränktes berechtigtes Interesse“ haben alle Grundstückseigentümer und alle im Grundbuch eingetragenen Personen, aber auch Behörden, Gerichte, Notare, die Amtshilfe leisten, und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.

Es kann weitere Personengruppen geben, deren berechtigte Interessen gegenüber dem Grundbuchamt begründet werden müssen. Dazu gehören:

  • Ein Immobiliendarlehen muss grundbuchlich abgesichert werden, um den Banken oder Kreditgebern Sicherheit zu geben.
  • Ein Gläubiger, der ein Pfandrecht gegen den Eigentümer hat, welches eine Zwangsversteigerung ermöglicht, kann eine Veräußerung erzwingen.
  • Mieter, die sich vergewissern wollen, ob der Vermieter auch tatsächlich der eingetragene Besitzer der Immobilie ist.
  • Personen, die eine Immobilie erben, möchten möglicherweise mehr darüber erfahren, etwa um die Erbschaft gegebenenfalls auszuschlagen.
  • Personen, die der Eigentümer bevollmächtigt hat
  • Potenzielle Käufer der Immobilie mit Kaufentwurf

Alle Personen, die einen Grundbuchauszug wünschen und glauben, ein berechtigtes Interesse zu haben, müssen dies dem Grundbuchamt in einer Weise mitteilen, die eine Einsichtnahme ermöglicht. Das Grundbuchamt hat einen Ermessensspielraum bei der Feststellung, ob ein „berechtigtes Interesse“ vorliegt. So kann es sein, dass Kaufinteressenten erst die Zustimmung der Eigentümer einholen müssen.

Wo kann man den Grundbuchauszug beantragen?

Das Grundbuch ist beim Grundbuchamt des Amtsgerichts zu finden. Man muss also einen Auszug beim Amtsgericht beantragen. Den Antrag kann man entweder mündlich vor Ort oder schriftlich stellen. In einem schriftlichen Antrag muss neben Grundbuchbezirk, Grundbuchblattnummer, Straße und Hausnummer auch die genaue Bezeichnung des Grundstücks angegeben werden. Bei der persönlichen Vorsprache zur Beantragung eines Grundbuchauszugs sollte man seinen Personalausweis und seine Meldebescheinigung mitbringen. Neben den genannten persönlichen Angaben müssen auch die Gemarkung und die Flurstücksnummer angegeben werden. Diese finden sich in den Immobilienunterlagen, z. B. im notariellen Kaufvertrag.

Gemarkung

Eine Gruppe von benachbarten Grundstücken oder Flurstücken wird als Gemarkung bezeichnet.

Flurstück

Ein amtlich vermessenes Grundstück, auch Flurstück genannt, wird in Katasterkarten, Liegenschaftskarten, Katasterplänen und -büchern eingetragen. Jedes Flurstück hat eine eigene Flurstücksnummer im Liegenschaftskataster. Eine bequemere Methode, einen Grundbuchauszug zu erhalten ist, wie bereits erwähnt, ihn online über die zuständigen Portale der Bundesländer zu beantragen.

Wie lange dauert es, den Grundbuchauszug zu erhalten?

Wie lange es dauert, einen Auszug aus dem Grundbuch zu erhalten, hängt von der Art des Antrags ab. Wenn Sie einen Auszug per Post bei einem Amtsgericht beantragen, erhalten Sie ihn in der Regel innerhalb von 14 Tagen. Beantragt ein Notar dagegen einen Auszug über den elektronischen Zugang, ist er praktisch sofort verfügbar.

Muss der Grundbuchauszug beglaubigt sein?

In bestimmten Fällen ist die Verwendung eines beglaubigten Grundbuchauszugs zwingend erforderlich. So muss man einen amtlichen Auszug verwenden, wenn man seine Immobilie oder sein Grundstück verkaufen will. Das Amt prüft nicht nur die Richtigkeit des Eintrags, sondern beglaubigt den Auszug auch, um sicherzustellen, dass es sich nicht um eine Fälschung handelt. Auf diese Weise kann der Käufer die Eigentumsrechte rechtmäßig erwerben. In manchen Fällen ist ein unbeglaubigter Grundbuchauszug genügend – z. B. wenn Mieter wissen möchten, ob der Vermieter auch der tatsächliche Eigentümer der Immobilie ist.

Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?

Der Betrag, den Sie für einen Grundbuchauszug bezahlen, hängt von der Art des gewünschten Auszugs ab. Das Gerichts- und Notarkostengesetz regelt die Preise. Die einfache, unbeglaubigte Version ist für 10 Euro erhältlich. Beglaubigte Auszüge kosten in der Regel zwischen 15 und 20 Euro.

Fazit

Ein Grundbuchauszug gibt Informationen darüber, wer der Eigentümer einer Immobilie oder eines Grundstücks ist. Dies ist wichtig, wenn jemand eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte. Der Grundbuchauszug sollte beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Mittlerweile ist es auch möglich, einen Grundbuchauszug online zu bestellen. Allerdings haben nur berechtigte Personen wie Eigentümer, Käufer oder amtliche Behörden und andere Interessengruppen, die begründen können, dass sie Zugang zum Grundbuchauszug benötigen, Zugriff darauf.

Je nachdem, wer einen Grundbuchauszug beantragt und auf welchem Weg, kann es wenige Minuten oder zwei Wochen dauern, bis man den Auszug erhält. In manchen Fällen muss er beglaubigt sein, in anderen reicht ein unbeglaubigter Grundbuchauszug aus. Es ist mit Kosten zwischen 10 Euro und 20 Euro zu rechnen.


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