Wenn sich die ersten Blätter bunt färben, freut sich der Hobbygärtner auf den Herbst. Wobei dieser Abschnitt im Gartenjahr durchaus auch mit einer eher lästigen Arbeit verbunden ist. Wer einen oder mehrere Laubbäume auf dem eigenen Grundstück hat, weiß, dass das herabfallende Laub mühevoll und zeitintensiv zu Haufen geharkt, per Hand in Säcke gefüllt und entsorgt werden muss. Schnelle und zuverlässige Hilfe dabei versprechen Laubsauger. Was Sie im Umgang mit diesen Geräten beachten müssen und wann Sie sie verwenden dürfen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Wie funktioniert ein Laubsauger und welche Arten gibt es?
Ein Laubsauger ist ein praktisches motorbetriebenes Gartengerät, das sich mit einem Staubsauger vergleichen lässt – nur dass das Ziel darin liegt, statt Staub Blätter, Grünschnitt und kleinere Äste einzusaugen. Es gibt verschiedene Modelle: Mit Strom arbeitende Geräte verfügen entweder über einen wiederaufladbaren Akku oder werden über ein Kabel mit Energie versorgt. Alternativ sind Benzin-Laubsauger erhältlich. Welche Variante für Sie geeigneter ist, hängt unter anderem davon ab, wie gut der Zugang zu einer Stromquelle in Ihrem Garten ist, wie laut das Gerät sein darf, welchen Bewegungsradius und wie viel Flexibilität Sie sich wünschen.
Laubsauger mit Stromkabel sind kraftvoll und lassen sich kontinuierlich mit Energie versorgen. Dafür ist die Bewegungsfreiheit von der Kabellänge abhängig und durch sie begrenzt. Akku-Geräte punkten mit ihrem geringen Gewicht und der örtlich uneingeschränkten Verwendungsmöglichkeit. Allerdings muss die Arbeit immer wieder zum Aufladen des Energiespeichers unterbrochen werden. Eine besonders hohe Leistung erreichen Laubsauger mit Benzinmotor, die auch mit nassem Laub fertig werden. Bei ihnen müssen jedoch die Geruchs- und Geräuschbelastungen (bis zu 100 dB) und das hohe Gewicht bedacht werden.
Wann und wo ist ein Laubsauger erlaubt?
Auf einem privaten Grundstück darf ein Laubsauger werktags zwischen 9 und 13 sowie 15 und 17 Uhr zum Einsatz kommen. An Sonn- und Feiertagen ist die Nutzung untersagt. Das legt §7 der Maschinenlärmschutzverordnung fest. Außerhalb von Wohngebieten gilt die Verordnung nicht. Zudem können Städte und Gemeinden eigene Regelungen rund um die Ruhezeiten aufstellen, die Sie zur Sicherheit erfragen sollten. Eine Ausnahme bilden außerdem Laubsauger, die über das sogenannte EG-Umweltkennzeichen verfügen. Diese Geräte besitzen eine Klassifizierung als geräuscharm und können theoretisch werktags zwischen 7 und 20 Uhr genutzt werden. Im Sinne des Friedens über den Gartenzaun sollten Sie das allerdings trotzdem vermeiden.
Was ist bei der Arbeit mit einem Laubsauger noch zu beachten?
Zu den Sicherheitstipps, die Sie unbedingt im Umgang mit einem Laubsauger beachten sollten, gehört, dass der Motor nie unbeaufsichtigt eingeschaltet sein darf. Benzin-Laubsauger müssen zudem immer außer Betrieb genommen werden, sobald Sie Kraftstoff nachfüllen wollen. Wenn Sie mit einem Laubsauger arbeiten, sollten Sie außerdem
- einen Gehörschutz,
- festes und geschlossenes Schuhwerk,
- Gartenhandschuhe sowie
- gegebenenfalls eine Schutzbrille tragen.
Zwei Alternativen: Laubbesen und Laubbläser
Wer dem Laub auf dem eigenen Grundstück zu Leibe rücken will, kann neben dem Laubsauger noch zwei andere Werkzeuge einsetzen: Zum einen empfiehlt sich vor allem für kleine Flächen der klassische Laubbesen. Damit ist zwar alles Handarbeit, Sie vermeiden jedoch Emissionen und verhindern, dass Insekten und Kleinsttiere im Sog des Saugers getötet werden. Zum anderen gibt es noch Laubbläser, die die Blätter aufwirbeln und durch den gezielten Luftstrom anhäufen. Diese Geräte sind nicht unbedingt leiser, sparen auf großen Flächen jedoch Zeit, weil kein Behälter regelmäßig geleert werden muss.
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