Home Wohnen & Einrichten Hausratversicherung: Wann greift die Absicherung im Schadensfall?

Hausratversicherung: Wann greift die Absicherung im Schadensfall?

von Marc Hettenberger

Die Hausratversicherung ist eine wichtige Absicherung für den persönlichen Besitz. Bei einem Einbruch, einer geplatzten Wasserleitung oder einem Feuer schützt eine Hausratversicherung vor den finanziellen Folgen. In der ersten eigenen Wohnung sind die Werte überschaubar. Die Besitztümer steigen allerdings schnell. Der Wert für Möbel, Elektronik und eine moderne Küche summieren sich schnell und hinzukommen Kleidung, Bücher und eventuell ein hochwertiges Sammelgebiet.

Im Alltag gibt es meist wenig Anlässe, den Wert des Haushaltsbesitzes zu schätzen. Erst wenn nach einem Schaden Reparaturen durchgeführt und alle Dinge neu gekauft werden müssen, wird das Ausmaß des Schadens sichtbar. Die Kosten können schnell mehrere Jahresgehälter überschreiten. Eine Hausratversicherung ist daher keine unnötige Zusatzversicherung, sondern rettet im Schadensfall vor einer finanziellen Grenzerfahrung.

Wann greift die Versicherung?

Die Hausratversicherung kommt für Schäden durch Feuer, austretendes Leitungswasser sowie durch Sturm, Hagel, Blitzeinschlag, Explosion und Implosion auf. Auch Schäden und Verluste durch einen Einbruch oder einen Raub sind abgesichert. Eine Hausratversicherung kommt für den Neuwert der beschädigten Gegenstände auf. Dies wird bei den Vorteilen einer Hausratversicherung häufig unterschätzt.

Bei einer Reparatur übernimmt die Versicherung die Kosten und gleicht eventuell einen Wertverlust aus. Versicherungsnehmer sind allerdings in der Pflicht, den Wert des Hausrats zu dokumentieren. Dies erleichtert die Schadensabwicklung. Belegt werden kann der Besitz über Kaufbelege, Rechnungen und Fotos. Sinnvoll ist eine Speicherung aller Nachweise in einer Cloud, damit die Quittungen bei einem Feuer nicht verloren gehen.

Verlust des Versicherungsschutzes

Die Hausratversicherung übernimmt Schäden nur dann, wenn bestimmte Vorgaben erfüllt werden. Das Wichtigste zuerst: Die Versicherungsbeiträge müssen regelmäßig und pünktlich gezahlt werden. Ein wichtiger Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen ist außerdem das Einhalten von Sicherheitsvorgaben. Haben Versicherungsnehmer keine Rauchmelder installiert, so kann dies sowohl bei der Hausrat- und Gebäudeversicherungen zur Ablehnung der Schadensregulierung im Brandfall kommen. Das Gleiche gilt, wenn durch nachlässiges Verhalten ein Einbruch ermöglicht wird.

Offene oder gekippte Fenster sowie eine nicht durch ein Sicherheitsschloss verriegelte Tür können dazu führen, dass die Versicherung den Schaden nicht zahlt. Versicherungsunternehmen behalten sich daher vor, bei einem Einbruch den Bericht der Polizei einzufordern oder einen hausinternen Gutachter für die Bewertung zu beauftragen. Eine Ausnahme bilden Policen, in denen die Kostenübernahme auch bei Fahrlässigkeit garantiert ist.

Sonderfall Schmuck und Bargeld

Der Verlust von Wertsachen ist bei Einbrüchen immer zu beklagen. Unstreitig aus Sicht aller Beteiligten. Viele Versicherungsgesellschaften legen jedoch eine Obergrenze fest, bis zu dieser der Verlust von Schmuck, Bargeld und Wertgegenständen übernommen wird. Zu diesem Punkt gibt es unterschiedliche Regelungen, die sich hinsichtlich der Versicherungssumme sowie den Vorgaben der Aufbewahrung unterscheiden. So kann die Schadensübernahme an eine Aufbewahrung im Safe gekoppelt werden. Die genauen Konditionen sind in der Police vereinbart.

Risiko bei fehlender Hausratversicherung

Ohne Hausratversicherung sind Menschen bei Schäden am persönlichen Besitz auf sich allein gestellt. Der Diebstahl eines Fahrrads aus der Garage oder einem verschlossenen Keller kann noch relativ leicht selbst getragen werden. Doch wenn nach einem Feuer alle Kosten für Reparaturen, Ersatzbeschaffungen und Wiederherstellungsmaßnahmen selbst getragen werden müssen, entstehen erhebliche finanzielle Belastungen. Hausratversicherungen schützen somit nicht nur den Besitz, sie sind auch Teil der finanziellen Absicherung.


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