Gauben verleihen dem Dach nicht nur einen persönlichen Charakter. Vielmehr vergrößern sie die unter ihm liegende Wohnfläche, verbessern die Luft- sowie die Lichtverhältnisse im Raum und lassen sich meist recht schnell aufbauen. Vor allem größere Gauben, die sich über eine volle Hausbreite erstrecken sollen, stellen aber durchaus ein bauliches Risiko dar – und können zu juristischen Folgen führen. Doch was genau ist beim Errichten einer solchen Gaube überhaupt zu beachten?
Kann eine Dachgaube über die gesante Hausbreite errichtet werden?
Der Umbau des Daches sollte aus handwerklicher Sicht keine echten Schwierigkeiten auslösen – eine sehr breite Gaube würde lediglich zu hohen Kosten führen, die schnell die Grenze von 10.000 Euro durchbrechen. Auch die Bauarbeiten für sie wären vermutlich nicht innerhalb weniger Tage abgeschlossen. Das eigentliche Problem liegt aber in der Planung der Gaube. Für sie werden zusätzliche Materialien benötigt, die ein gewisses Eigengewicht mitbringen.
Ebenso soll die Gaube aber später in der Lage sein, Schnee zu tragen. Kurzum, die Erweiterung des Daches löst zusätzliche Lasten für das Gebäude aus – nicht immer ist das Mauerwerk dafür ausgelegt. Unsanierte Altbauten eignen sich daher kaum einmal für breite Gauben. Vor dem Einbau muss das Projekt daher einem Architekten überlassen werden, der auch die Statik des Hauses in seine Überlegungen einbezieht.
Die Dachgaube: Was ist das eigentlich genau?
Als Gaube wird eine aufrecht stehende Erweiterung des Schrägdaches bei Häusern bezeichnet. Ein solcher Aufbau durchbricht das Dach um einen halben bis ganzen Meter, schafft also eine nutzbare Erhöhung der Wohnfläche im Innenraum – durch den Einsatz eines Fensters kann die Gaube zudem für eine bessere Belichtung und Belüftung sorgen. Da sich die bauliche Veränderung auch nachträglich in das Gebäude einfügen lässt, spielt sie insbesondere bei der Modernisierung sowie der Energieeffizienz der Immobilien eine große Rolle.
Doch Vorsicht, die Erweiterung mag simpel wirken – stellt aber ein relativ komplexes Gebilde dar. Hobbyhandwerker sollten hier eher den Experten den Vortritt lassen: Die Planung muss durch einen Architekten, der Einbau durch eine Fachfirma erfolgen. Zumal die Gaube etwa bei ihrer Form- und Dachgestaltung einige Variationen erlaubt und daher vorab eine Beratung sinnvoll erscheint.
Welche Vorteile eröffnet die Dachgaube?
Das Durchbrechen des Daches ist nach innen immer mit einer Erweiterung des Raumes verbunden. Nach außen ergibt sich stets eine bauliche und damit optische Veränderung des Hauses. Zwar ist ein solcher Aufbau mit erheblichen Kosten verbunden. Die Investition rentiert sich aber innerhalb weniger Jahre. Denn die Energieeffizienz des Gebäudes wird spürbar verbessert. Zugleich wird ein ausgebautes Dachgeschoss nicht nur die Wohnqualität, sondern ebenso den Marktwert des Gebäudes auf ein neues Level heben.
Gauben, die in Höhe und Breite ausgedehnt werden, lassen eine zusätzliche Fläche entstehen: Auf diese Weise kann die ewig störende Dachschräge sinnvoll umgebaut und effektiv genutzt werden – etwa für Möbel oder kleine Nischen. Zumal das Errichten der Gaube meist nur wenige Tage in Anspruch nimmt, das Dach dabei nicht gänzlich verändert wird und sich auch der Einsatz neuer Materialien in engen Grenzen hält.
Welche Nachteile löst eine Gaube aus?
Allerdings ist für das Einsetzen der Gaube eben doch eine bauliche Veränderung nötig. Mehr noch, mit ihr wird die Statik des Daches – und damit des Hauses an sich – verändert. Darin liegt einer der Gründe, warum das Projekt keinem Laien überlassen bleiben sollte. Darüber hinaus gilt die anstehende Arbeit als komplex. Der aus Balken und Latten geformte Unterbau muss maßgefertigt errichtet werden, die aus Blechen und Ziegeln bestehende Abdeckung sollte bis auf den Bruchteil eines Millimeters genau sitzen.
Denn schon kleinste Lücken würden dazu führen, dass Wind, Kälte und Feuchtigkeit in das Gebäude eindringen – der Wunsch nach mehr Energieeffizienz wäre durch derartige Wärmebrücken schnell durchkreuzt. Vor allem der Aufbau einer Gaube, die sich über die gesamte Hausbreite erstrecken soll, reift daher zu einer schwierigen Herausforderung heran – die auch rechtliche Tücken kennt.
Ist eine Baugenehmigung erforderlich?
Im Gegensatz zum normalen Einsetzen eines Fensters in das Dach unterliegt die Erweiterung durch eine Gaube immer der Beurteilung durch die örtliche Baubehörde. Welche Kriterien dabei einzuhalten sind und wie wahrscheinlich ein positiver Bescheid ist, lässt sich pauschal nicht sagen. Zwischen den einzelnen Bundesländern und den in ihnen beheimateten Kommunen kommt es nämlich zu erheblichen Abweichungen. Während in den Stadtstaaten Hamburg und Bremen mit schnellen Ergebnissen und einem kulanten Vorgehen gerechnet werden darf, zeigen sich insbesondere Berlin, Bayern und Niedersachsen deutlich strenger.
Insofern droht stets das Risiko, dass eine Gaube, die ohne behördliche Erlaubnis errichtet wurde, später wieder entfernt werden muss!
Bauherren, die nicht genau wissen, welche Schritte für das Beantragen der Gaube eingeleitet werden müssen, sollten auch diese Aufgabe dem Architekten überlassen. Denn was für den Laien schwer durchschaubar ist, stellt für ihn lediglich eine Routinetätigkeit dar.
Fazit: Unter diesen Voraussetzungen ist eine Dachgaube über die gesamte Hausbreite möglich
Durch die Hauseigentümer müssen beim Errichten einer Dachgaube, die sich über weite Teile der Hausbreite erstrecken soll, also zwei Aspekte beachtet werden. Einerseits rücken dabei das Gebäude und seine Statik in den Fokus: Ist das Mauerwerk stark genug, um die zusätzliche Last der Gaube zu tragen? Könnte im Zweifelsfall über Jahre hinweg die Substanz des Hauses beeinträchtigt und so der Weg für bauliche Schäden geebnet werden?
Andererseits darf das Gesetz nicht unbeachtet bleiben: Ob für eine Gaube die Baugenehmigung erteilt wird, hängt nicht alleine an der Frage, ob das Haus sie tragen kann. Vielmehr darf die optische Veränderung des Daches auch nicht dazu führen, dass sich das Gebäude nun nicht mehr harmonisch in die Umgebung einfügt. Es ist daher ratsam, schon vor der Planung den ersten Kontakt mit der Baubehörde zu knüpfen.
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