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Dachfenster: Zuschuss oder Förderkredit?

von Marc Hettenberger

Für Dachfenster können Fördermittel beantragt werden. Egal ob die Förderung im Zuge eines Dachgeschoss-Ausbaus zur erstmaligen Nutzung als Wohnraum oder beim Austausch alter gegen neuer Dachfenster in Anspruch genommen wird: Für neue Dachfenster werden Fördermittel im Rahmen des BEG als Zuschuss oder als Förderkredit bereitgestellt. Doch welche Möglichkeiten werden einem hier genau geboten und wann ist der Zuschuss sinnvoller und wann der Förderkredit? Die Antworten auf diese Fragen liefert dieser Ratgeberartikel.

Die Förderung für Dachfenster ist entweder in Form eines Zuschusses oder als Kredit von der KfW möglich. Wie diese beiden Fördermöglichkeiten im Detail aussehen und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen, ist Inhalt der nächsten Abschnitte.

Fördermöglichkeit 1: Zuschuss für neue Dachfenster

Der Zuschuss bei einer Dachfenstersanierung läuft als sogenannte Einzelmaßnahme der BAFA. Diese Fördermöglichkeit kommt dann in Betracht, wenn die Dachfenster mit Eigenmitteln finanziert werden und dafür kein Kredit benötigt wird. In diesem Zuge kann man bei der BAFA einen Zuschuss für sogenannte „einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle“ beantragen, wobei die Kosten für die Sanierung mindestens 2.000 Euro betragen müssen.

Konkret beträgt der Zuschuss für neue Dachfenster 20 Prozent förderfähige Kosten. Wenn der Austausch beziehungsweise Einbau der Dachfenster als Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten ist, gibt es einen möglichen zusätzlichen Bonus in Höhe von fünf Prozent (iSFP-Bonus). Für die Fachplanung und Baubegleitung muss ein Energieberater eingebunden werden, um die Förderung bewilligt zu bekommen. Die Kosten, die hierfür anfallen, werden mit bis zu 50 Prozent bezuschusst.

Fördermöglichkeit 1a: Zuschuss für Dachfenster bei Komplettsanierung

Werden die Dachfenster im Zuge einer Komplettsanierung eingebaut und nicht im Rahmen einer Einzelmaßnahme, greift ein Zuschuss für die Sanierung im Rahmen des KfW-Effizienzhaus-Programms als Teil der BEG-Förderung für Wohngebäude. Hier erhalten Eigentümer bis zu 75.000 Euro Zuschuss von der KfW für eine Komplettsanierung. Die Höhe hängt vom Effizienzhaus-Standard ab, der mit der Sanierung erreicht werden soll.

Fördermöglichkeit 2: Förderkredit für neue Dachfenster

Die KfW bietet einen Förderkredit mit Tilgungszuschuss, wenn die neuen Dachfenster als einzelne Sanierungsmaßnahme geplant sind. Für die Einzelmaßnahmen können Eigentümer maximal 60.000 Euro Förderkredit bei der KfW erhalten, der im BEG-Programm für Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden enthalten ist. Hier beträgt der Tilgungszuschuss 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Auch bei dieser Fördervariante ist ein zusätzlicher iSFP-Bonus in Höhe von fünf Prozent möglich.

Fördermöglichkeit 2a: Förderkredit KfW-Effizienzhaus

Damit der Effizienzhaus-Standard erreicht wird, ist oftmals eine umfangreiche energetische Sanierung erforderlich. Hierfür kann ein KfW Förderkredit als Teil des BEG-Programms für Wohngebäude aufgenommen werden. Für so einen zinsgünstigen Kredit wird außerdem ein Tilgungszuschuss von bis zu 75.000 Euro gewährt. Die maximale Kreditsumme beträgt bei dieser Fördervariante 150.000 Euro.

Technische Mindestanforderungen, um die Förderung für neue Dachfenster zu erhalten

Die Dachfenster müssen einen U-Wert von maximal 1,0 W/m²K aufweisen, damit diese gefördert werden können. Der U-Wert berechnet sich aus drei Werten: Der Gesamtqualität des Glases, dem Glasabstandshalter sowie dem Rahmen und beschreibt den sogenannten Wärmedurchgangskoeffizient. Zudem müssen die Dachfenster luftdicht und wärmebrückenminimiert eingebaut werden.

Was sonst noch beachtet werden sollte

Entscheidet man sich für eine der aufgeführten Fördermöglichkeiten, muss in jedem Fall ein zugelassener Energieberater eingebunden werden. Die zugelassenen Energieberater und Sachverständigen können in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes ausfindig gemacht werden. Vor Auftragsvergabe sollte die Förderung bei der BAFA oder KfW beantragt werden. Wichtig ist auch zu beachten, dass die Arbeiten von einem Fachbetrieb durchgeführt werden.

Als Alternative zu den Förderungen kann ein Steuerbonus für die Sanierungskosten genutzt werden. Über diese Möglichkeit können bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten über drei Jahre verteilt steuerlich abgesetzt werden. Diese Variante lohnt sich vor allem für Eigentümer mit relativ hoher Einkommenssteuer.


Bildquelle Titelbild:

  • Liz Tracy Photography/shutterstock.com

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