Der Wunsch nach einem eigenen Haus, am besten ganz individuell geplant nach den persönlichen Wünschen, ist vielen Menschen vertraut. Vielleicht hat man sogar schon etwas Eigenkapital angespart oder einen Bausparvertrag abgeschlossen und begonnen, nach einem passenden Baugrundstück Ausschau zu halten. Spätestens wenn ein Grundstück ernsthaft in Frage kommt, wird es Zeit, verbindlicher in das Bauvorhaben einzusteigen. Gespräche mit Banken stehen an und die Frage nach den gesamten Baukosten muss dazu geklärt werden.
Spätestens hier beschleicht viele potenzielle Bauherren ein leises Unbehagen. Zu viele Geschichten hat man schon gehört über Einfamilienhausbauten, die am Ende ganze Familien ruiniert haben.
Bauherren-Schutzbund: Die Sorgen eines Bauherren
Von Mängeln ist dort immer die Rede – Pfusch am Bau die Regel. Horrorvisionen von Familien, die pleite gingen und deswegen in verschimmelten Bauruinen leben müssen, geistern einem plötzlich durch den Kopf und natürlich beginnt auch gerade wieder eine neue Fernsehserie, in der engagierte Anwälte versuchen, für ihre Mandanten wenigstens zu retten, was überhaupt noch zu retten ist. Meist ist das nicht viel, denn die Baufirma ist üblicherweise bankrott, ihr Inhaber verschwunden und mit ihm auch das Geld der verzweifelten Bauherren. Nicht selten beginnt nun eine juristische Odyssee, die weitere Unsummen für Anwälte und Gutachter verschlingt und an deren Ende oft ein Urteil steht, das dem Bauherren zwar Recht gibt aber leider nicht vollstreckt werden kann. Denn die Baufirma hat inzwischen Insolvenz angemeldet, sodass dort nichts mehr zu holen ist.
Guter Rat kommt oft zu spät
Gern wird in all diesen Berichten ausführlich erläutert, was die Bauherren hätten anders machen sollen – z. B. die Baufirma sorgfältiger auswählen, denn hinterher stellt sich natürlich heraus, dass der Ruf des Unternehmens ohnehin schon angekratzt war und bereits einige Bauruinen auf das Konto dieser Firma gehen. Wenn es schon zu spät ist, erfahren Bauherren auch, dass sie nicht alles schon hätten bezahlen dürfen, weil doch die Bauausführung noch gar nicht beendet, dafür aber schon mangelhaft war. An dieser Stelle fragen sich so Geschädigte oft, warum ihnen dass niemand vorher gesagt hat. Hätte nicht die Bank darauf achten müssen, bevor sie die Überweisungen in voller Höhe an die Baufirma tätigt? Hätte es nicht jemanden geben können, der sie rechtzeitig warnt? Und was ist eine Gewährleistungsbürgschaft?
Als normaler Häuslebauer hat man doch keine Ahnung von all diesen Einzelheiten – müsste es nicht ein Gesetz geben, das einen vor so etwas schützt? All das gibt es leider nicht, erfährt man aus solchen Dokumentationen in den Medien oder auch bei passenden Gelegenheiten im echten Leben. Sobald derartige Gedanken einmal angefangen haben, im Kopf eines eigentlich Bauwilligen zu kreisen, wird es schwierig, diesen Zweifeln etwas entgegen zu setzen. Auf einmal erscheint die altvertraute Mietwohnung doch gar nicht mehr so übel – ein bisschen klein vielleicht, aber dafür sicher. Das ist schade. Denn die meisten Menschen bauen nur einmal im Leben ein Haus. Also sollte die Verwirklichung dieses Traums ein Ereignis sein, das mit guten Gefühlen wie Vertrauen in die Zukunft und Vorfreude angegangen werden kann.
Macht man von Anfang an alles richtig, kommt man auch durchaus ohne Stress und Ärger zum eigenen Haus. Im Grunde braucht man dazu nur eines: Alle Experten, die in den Fällen, wo Bauvorhaben scheiterten, erst zu Wort kamen, als es schon zu spät war, sollten besser schon sehr viel früher befragt werden – nämlich bevor das Bauvorhaben begonnen wird.
Einer für alle und alle für einen
Das klingt zwar erst einmal verblüffend einfach, ist es aber in der Praxis nicht. Denn woher soll man nun Architekten, Fachanwälte, Ingenieure und andere Fachleute nehmen, die einem schon im Vorfeld zu allen Details mit Rat und Tat zur Seite stehen? Selbst wenn man sie fände, würden so viele einzelne Beratungsrechnungen zusammenkommen, dass ihre Summe das Baubudget eines Einfamilienhauses schnell sprengen würde. Die Lösung für eine Aufgabe, die eine Einzelperson überfordert, besteht generell darin, sich mit anderen zusammen zu schließen, die identische Aufgaben ihrerseits auch nicht allein bewältigen können. Alle zusammen sind nämlich durchaus in der Lage, die Probleme aller Beteiligten zu lösen.
Ein solcher Zusammenschluss vieler Menschen mit gleich gelagerten Interessen ist der Bauherren Schutzbund e. V. An der Organisationsform als Verein kann man schon erkennen, dass dahinter kein kommerzielles Unternehmen steckt, das Profit erwirtschaften müsste. Vielmehr ist exakt das Gegenteil der Fall. Der Bauherrenschutzbund ist sogar als gemeinnütziger Verein anerkannt. Das bedeutet, der Verein erzielt ausdrücklich keine Gewinne und sein Zweck wurde von der zuständigen Behörde als besonders förderungswürdig anerkannt. Der Bauherren Schutzbund versteht sich selbst als unabhängige Verbraucherschutzorganisation und ist Mitglied im Bundesverband der Verbraucherzentralen.
Der Bauherren Schutzbund e. V. bietet seinen Mitgliedern maßgeschneiderte Lösungen für alle Aufgaben, die Bauherren zu bewältigen haben – angefangen von der Beratung zum Grundstückskaufvertrag bis hin zur Begleitung bei der Bauausführung. Für alle kostenpflichtigen Leistungen gelten einheitliche, übersichtlich und günstig gestaltete Honorarsätze im gesamten Bundesgebiet. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder eine unendliche Fülle an Informationen und Ratgebern zu allen Themen rund um Eigenheimbau und -erwerb ständig gratis.
Bauen mit dem Bauherren-Schutzbund e. V.
Um sich als Bauherr vor allen Widrigkeiten, die ein Bauvorhaben mit sich bringen kann, zu schützen, kann man sich die Unterstützung des Vereins in allen wichtigen Details sichern. An Anfang jedes Baus steht immer der Grundstückserwerb. Der Bauherren Schutzbund e. V. prüft den Entwurf des Grundstückskaufvertrages. Der nächste Schritt ist die Suche nach einer geeigneten Baufirma und der Abschluss eines entsprechenden Vertrags. Hier steht der Verein seinen Mitgliedern zur Seite, indem seine Berater ganz nach Bedarf des einzelnen Bauherren die Bonität der Baufirma ebenso prüfen wie den Entwurf des Bauvertrages. Die technische Leistungsbeschreibung beurteilt dabei ein Ingenieur, die allgemeinen Vertragsinhalte ein Anwalt.
Jeder Bauherr tut gut daran, sich gerade in diesem Teil seines Bauprojektes die Unterstützung von Experten zu sichern. Denn hier werden die Weichen für das spätere Gelingen gestellt. Bei den Vertragsverhandlungen wird beispielsweise festgelegt, in welchen Abschnitten später Teilzahlungen zu leisten sind. Diesen Zahlungsplan kann man so gestalten, dass es unmöglich soweit kommen kann, dass alle Zahlungen geleistet wurden, der Bau aber noch nicht einmal ansatzweise fertig ist. Dazu benötigt man aber die Erfahrung der Experten, die natürlich auch darauf achten werden, dass die Vereinbarungen zu Fertigstellungs- und Gewährleistungsbürgschaft so formuliert sind, dass etwaige spätere Ansprüche des Bauherren auch rechtssicher und am Ende praktisch durchsetzbar sein werden.
Sachkundige Unterstützer bei der Bauausführung
Ist der Bauvertrag abgeschlossen und die Baugenehmigung erteilt, kann auch schon die Bauausführung beginnen. Auch hier tut sich ein Bauherr, der sachkundige Unterstützer hat, einfach leichter. Die einzelnen Bauabschnitte zu beurteilen, ist einem Laien schlicht unmöglich. Mit dem Angebot der baubegleitenden Qualitätskontrolle liefert der Bauherren Schutzbund e. V. die nötige Unterstützung. Der Experte besucht in Abständen, die gemeinsam mit dem Bauherren festgelegt wurden, die Baustelle und dokumentiert den Baufortschritt sowie etwa vorhandene Mängel. Idealerweise berücksichtigen die Baustellenbegehungen die Bauabschnitte, auf denen der Zahlungsplan beruht. Sind Mängel dem Bauunternehmen anzuzeigen, ist der Experte auch dabei behilflich.
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Genau an dieser Stelle entscheidet sich, ob ein Bau ordnungsgemäß beendet werden kann, weil der Bauherr zu keinem Zeitpunkt zu viel bezahlt hat, oder nicht. Es ist deshalb nicht sinnvoll, an den Beratungsleistungen während der Bauausführung sparen zu wollen. Das Honorar des Experten für die Begleitung während des Baus ist gemessen an den gesamten Baukosten und dem finanziellen Risiko, falls etwas nicht ordnungsgemäß funktioniert, eher als Randnotiz im Budget zu betrachten.
Bauherren-Schutzbund hilft ebenfalls bei der Schlussabnahme
Nach der Fertigstellung ist der Experte auf Wunsch des Bauherren auch bei der Schlussabnahme gegenüber dem Bauunternehmen dabei. Ist dabei alles für „in Ordnung“ befunden worden, kann die finanzierende Bank die Schlussrate auskehren und der entspannte Bauherr bezieht endlich glücklich sein neues Eigenheim. Sollten sich zu einem späteren Zeitpunkt doch noch Mängel an der Bauausführung zeigen, kann der Bauherr sich auch hier wieder auf die Unterstützung durch den Bauherren Schutzbund e. V. verlassen. Wie bereits während der Bauausführung kann auch nun wieder ein Experte dabei helfen, Mängel zu dokumentieren und ihre Beseitigung im Rahmen der Gewährleistung bei der Baufirma einzufordern.
Alle Leistungen des Bauherren Schutzbundes e. V. stehen auch für diejenigen zur Verfügung, die den Weg zum Eigenheim nicht mit einem Neubau, sondern mit dem Erwerb einer Bestandsimmobilie (Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung) gehen wollen. Außerdem kann man sich auch beim Kauf einer neuen Eigentumswohnung direkt vom Bauträger durch die Experten des Vereins unterstützen lassen. Das Leistungsspektrum wird damit komplettiert, dass alle Beratungsleistungen auch von Wohnungseigentümergemeinschaften zu Bauleistungen im Zusammenhang mit Modernisierungen in Anspruch genommen werden können.
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