Wenn Sie gerade mit dem Gedanken spielen, sich ein Gartenhaus zuzulegen, um mehr Platz für die Gartengeräte, Fahrräder und das Garten-Spielzeug der Kinder zu haben, müssen Sie sich unbedingt auch mit dem Thema einer ggf. nötigen Baugenehmigung beschäftigen.
Vorgegebene Größe für ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung
Ob Sie für Ihr neues Wunschobjekt eine Baugenehmigung benötigen oder nicht, ist tatsächlich abhängig vom Bebauungsplan Ihrer Stadt / Gemeinde. Holen Sie sich hierzu unbedingt die nötigen Informationen ein, damit Sie wissen, worauf Sie zu achten haben, wenn es um das Thema Baugenehmigung für ein Gartenhaus geht. Bebauungspläne werden von der Gemeinde erlassen und sind gesetzlich verankert. Am besten informieren Sie sich vor dem Gartenhaus-Kauf beim zuständigen Bauamt.
Je nach Bundesland sind die Vorgaben tatsächlich unterschiedlich; in Bayern beispielsweise können Sie ein Gartenhaus mit einem Volumen von 75 Kubikmetern ohne Genehmigung errichten. Aber nur, wenn das neue Gartenhäuschen nicht im Außenbereich steht, sondern innerhalb einer bebauten Fläche. In NRW hingegen liegt die Grenze laut der entsprechenden Bauordnung z.B. bei 30 Kubikmeter Rauminhalt; in Niedersachsen gilt eine Freigabe für Gartenpavillons bis zu 40 Kubikmetern. In Sachen sind Gartenhäuser bereits ab 10 Kubikmeter genehmigungspflichtig. Sie sehen: Es wird überall anders geregelt, umso wichtiger ist dieses Thema also für Sie. Wenn Sie vom Bauamt erfahren, dass für Ihr Wunsch-Gartenhaus keine Genehmigung nötig ist, lassen Sie sich das unbedingt sicherheitshalber schriftlich geben.
Gartenhaus ohne Baugenehmigung möglich
Genehmigungsfreie Bauten nennen sich im Fachjargon verfahrensfreie Bauvorhaben. Dies bedeutet also, dass Sie bauen dürfen, ohne einen Antrag beim Bauamt zu stellen. Die Genehmigung hängt einerseits von der Größe, aber auch von weiteren Bestandteilen ab: Toilette, Aufenthaltsraum und auch Haus mit oder ohne Feuerstätte.
Grenzbebauung vom Geräte- oder Gartenhaus
Laut der Bauordnungen der Länder können Bauten von maximal 3 m Höhe errichtet werden, wenn diese eine Länge auf der Grenze zum Nachbarn von 9 m nicht überschreiten (bezieht sich auf ein Häuschen ohne Feuerstätte und ohne Aufenthaltsraum). Dies bedeutet: Auf der Grenze darf kein beheizbares Garten- bzw. Wohnhäuschen errichtet werden. Wenn Sie ein solches bauen möchten, müssen mindestens 3 m Grenzabstand eingehalten werden.
Kosten der Gartenhaus-Baugenehmigung
Leider ist eine Baugenehmigung auch mit Kosten für Sie verbunden. Auch hier gibt es keine einheitliche Bundesvorgabe; der Gebührensatz hierfür ist wieder abhängig vom Bundesland: Eine Genehmigung kann bei mehreren hunderten Euro liegen.
Vorab zur Info aber: Die Baugenehmigungskosten für ein Gartenhaus sind auf jeden Fall niedriger als die für ein Einfamilienhaus, da die Baugenehmigungsgebühren sich u.a. danach richten, wieviel Warenwert (also Rohkosten) Ihr gewünschtes Gartenhaus besitzt und wieviel Kubikmeter Raum bebaut werden sollen. Der Rohwert eines Gartenhauses oder Geräteschuppens ist daher um ein vielfaches preiswerter als für ein Einfamilienhaus; das Gebäude nimmt eben auch viel weniger Platz ein. Somit können Sie hier mit weniger Gebühren rechnen.
Baugenehmigungs-Dauer für Ihr Gartenhaus
Meist nimmt die Bearbeitungszeit der Baugenehmigung im Bauamt um die 6 Wochen in Anspruch. Wenn Sie den Gebührenbescheid erhalten, sollte Sie diesen sehr zeitnah begleichen. Teils fordern die Ämter erst den Nachweis der Bezahlung, bevor Sie den Genehmigungsbescheid ausstellen und ausgeben. Somit sollten Sie das Geld für die Bezahlung quasi schon bereitliegen haben, damit eine schnelle Zahlung gewährleistet ist. Denn: Bevor Sie die Baugenehmigung nicht erhalten haben, dürfen Sie nicht mit dem Bau beginnen. Dies wäre illegal und ist somit verboten.
Auch, wenn Sie wissen, dass die Genehmigung in Kürze kommen müsste, ist es besser zu warten bis Sie das heißersehnte Papier wirklich in der Hand halten und erst dann mit den Arbeiten zu starten. Noch dazu, sollten Sie sich nicht dazu hinreißen lassen, Ihr Gartenhaus „schwarz“ bauen zu wollen. Auch wenn die für Sie zuständige Behörde dies vielleicht nicht mitbekommen sollte, kann es immer mal einen nicht freundschaftlich gesinnten Nachbarn geben, der Sie beim Bauamt anzeigt und Ihnen das Leben schwermachen möchte. Solch eine Vorgehensweise würde sehr unangenehme rechtliche Konsequenzen mit sich bringen.
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