Home Hausbau & Immobilien Ärger mit der BG BAU: Was ist gerechtfertigt und was nicht?

Ärger mit der BG BAU: Was ist gerechtfertigt und was nicht?

von Marc Hettenberger
Bau-Berufsgenossenschaft

Für private Bauherren spielt die BG BAU dann eine Rolle, wenn nicht gewerbsmäßige Bauhelfer (zum Beispiel Freunde und Familie) auf der Baustelle tätig sind. Im Gegensatz zu Angestellten von Baufirmen sind private Helfer natürlich nicht über einen Arbeitgeber bei der Berufsgenossenschaft versichert. Daher besteht eine gesetzliche Pflicht, Helferinnen und Helfer bei der BG BAU anzumelden und Beiträge für sie zu entrichten.

Ärger mit der Bau-Berufsgenossenschaft (BG-BAU): Was ist das eigentlich genau und was tut sie für Bauhelfer?

Die BG BAU ist die gesetzliche Unfallversicherung im Bereich des Baugewerbes. Ähnlich wie bei Berufsgenossenschaften anderer Branchen liegt die Hauptaufgabe der BG Bau darin, Baustellenarbeiter nach Unfällen finanziell abzusichern. Darin inbegriffen sind die direkte Versorgung bei Ärzten und in Kliniken bis hin zu Leistungen für Rehabilitation und bei Berufsunfähigkeit. Gewerbliche Bauunternehmen sind dazu verpflichtet, ihre Arbeitnehmer bei der Berufsgenossenschaft anzumelden. Viele private Bauherren wissen nicht, dass sie ihre Helfer aus dem Freundes- oder Familienkreis ebenfalls anmelden müssen. Ausgenommen hiervon sind lediglich die Bauherren selbst sowie ihre Lebens- oder Ehepartner. Es ist dabei unerheblich, ob es sich um bezahlte Helfer handelt oder nicht.

Was will die Berufsgenossenschaft bei privaten Bauherren prüfen?

Nicht jedes Bauvorhaben wird von der BG BAU überprüft. Aufgrund der Vielzahl der Baustellen können immer nur Stichproben gemacht werden. Prinzipiell muss aber jeder Bauherr mit einer Überprüfung rechnen. Als privater Bauherr bekommt man nach Erteilung der Baugenehmigung automatisch Post von der BG BAU. Die Angaben, die man dann macht, sollten natürlich der Wahrheit entsprechen. Gibt man beispielsweise an, dass ein bestimmtes Gewerk von einer Baufirma erstellt wurde, kann die BG BAU die entsprechenden Rechnungen einsehen, um zu prüfen, ob alles korrekt ist.

Für privat erstellte Gewerke sind entsprechende Helferstunden einzutragen. Da die Sachbearbeiter sich mit der Materie auskennen, sollte man bei der Zahl der Stunden nicht flunkern.

Wann kommt es zu Ärger und Problemen mit der BG BAU?

Häufig steckt beim Bauherren gar kein böser Wille oder gar eine kriminelle Absicht hinter einem falsch ausgefüllten Meldebogen. Wer nicht häufig mit Bauvorhaben zu tun hat, kann schon mal ein paar Fehler machen. Das ist normalerweise auch nicht tragisch. Sofern es sich nicht um allzu große Probleme handelt, wird der Gebührenbescheid einfach korrigiert und eine entsprechende Nachzahlung fällig. Erscheinen Angaben nicht plausibel, kann die BG BAU eine Überprüfung durchführen. Die meisten Checks finden allerdings völlig verdachtsunabhängig statt, ähnlich wie Steuerprüfungen beim Finanzamt.

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Was darf der Prüfer?

Wenn die Berufsgenossenschaft einen Prüfer auf die Baustelle schickt, muss der Bauherr nicht unbedingt kooperieren. Das Betreten eines privaten Hauses ist der BG BAU nicht gestattet, wenn der Bauherr dies nicht wünscht. Allerdings ist es sinnvoll, mit der BG BAU zu kooperieren, da ansonsten einfach eine Schätzung der Helferstunden erfolgen kann, die in der Regel ungünstiger ausfällt als die tatsächliche Stundenzahl.

Welche Unterlagen sollten beim Prüftermin vorliegen?

Um alles vollständig prüfen zu können, ist der Einblick in bestimmte Unterlagen sinnvoll. Dazu zählen unter anderem Kaufvertrag und Baugenehmigung, Zwischenrechnungen und (sofern bereits vorhanden) die Abschlussrechnung. Außerdem Aufzeichnungen zu privat erstellten Gewerken und Helferstunden, Materialrechnungen und Ähnliches. Die BG BAU empfiehlt ausdrücklich, ein sogenanntes Bautagebuch bzw. Helferstundentagebuch zu führen, denn gerade bei komplexen Abläufen über längere Zeit kann man schnell den Überblick verlieren.

Fallen Kosten für die Prüfung an?

Die Überprüfung als solches ist nicht mit Kosten verbunden. Falls der Prüfer feststellt, dass die Helferstunden nicht mit der gemeldeten Stundenzahl übereinstimmen, wird der Gebührenbescheid einfach angepasst. Außer einer Nachzahlung passiert normalerweise nicht viel. Lediglich wenn sehr schwerwiegende Ungereimtheiten auftreten, verhängt die Berufsgenossenschaft auch Strafzahlungen, die durchaus hoch ausfallen können.

Welche Bauvorhaben sind versicherungspflichtig?

Die Zuständigkeit der BG BAU erstreckt sich auf alle Bauarbeiten, die in direktem Zusammenhang mit dem Bauvorhaben stehen. Dazu zählen nicht nur Neubauten, sondern auch Umbauten sowie Aus- oder Anbauten. Auch Abbruch- und Erdarbeiten zählen zu den versicherungspflichtigen Bauarbeiten. Da es sich um eine Pflichtversicherung nach dem Sozialgesetzbuch handelt, kann man die Anmeldung bei der BG BAU nicht umgehen. Das ist aber auch überhaupt nicht sinnvoll, denn kommt es zu einem Unfall auf der Baustelle, springt die BG mit ihren Leistungen ein.

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Wie wird der Beitrag für die BG BAU berechnet?

Um den Versicherungsbeitrag zu ermitteln, benötigt die BG BAU die Zahl der Arbeitsstunden für die von Bauhelfern geleisteten, nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten. Es ist dabei unerheblich, ob die Helfer tatsächlich bezahlt werden oder unentgeltlich arbeiten. Es wird generell ein fiktives Arbeitsentgelt pro Arbeitsstunde angesetzt, das jedes Jahr der Lohnentwicklung angepasst wird. Außerdem stuft die Berufsgenossenschaft die Tätigkeit nach Gefahrklassen ein. Für nicht gewerbsmäßige Arbeiten am Bau gilt eine einheitliche Gefahrklasse. Bauherren und ihre Ehe- und Lebenspartner müssen zwar keine Beiträge zahlen, können sich aber auf Wunsch freiwillig versichern.

Fazit: Ärger mit der BG BAU lässt sich meist schnell lösen

Missverständnisse und Fehler können überall vorkommen. Daher geht die BG BAU mit kleineren Ungenauigkeiten in den Fragebögen auch recht gelassen um. Solange niemand eine bewusste oder größere Täuschung versucht, um Beiträge zu sparen, lassen sich die Probleme durch eine Nachzahlung der Beiträge beheben. Bei groben Fehlern oder gar Vorsatz kann es allerdings auch teuer werden. Daher sollte man die Versicherungspflicht bei privaten Bautätigkeiten unbedingt ernst nehmen.


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