Home Renovieren & Heimwerken Absturzsicherung: Wann müssen Gefahren eines Absturzes abgesichert sein?

Absturzsicherung: Wann müssen Gefahren eines Absturzes abgesichert sein?

von Marc Hettenberger

Arbeitsplätze, die mit der Gefahr eines Absturzes verbunden sind, müssen abgesichert werden. Die Gefährdung von Personen bei der Ausübung von Tätigkeiten muss abgewendet werden. Als Absturz wird ein Unfall bezeichnet, bei dem eine Person von einem höher gelegenen Arbeitsplatz in die Tiefe fällt oder durch eine nicht tragfähige Fläche bricht. Absturz schließt den Fall auf eine darunter liegende Fläche und das Versinken in einer Flüssigkeit und einem lockeren Untergrund ein.

Besteht das Risiko, dass es zu einem Absturz kommt, muss eine Absturzsicherung genutzt werden. Eine Absturzsicherung kann in unterschiedlicher Form vorgenommen werden. Bei Baumschnittarbeiten kann zum Beispiel ein Hubarbeitswagen zum Einsatz kommen oder es wird ein Seilsicherheitssystem verwendet. Absturzsicherungen können auf die individuellen Anforderungen auf einer Baustelle und beim Arbeiten auf dem Dach ausgerichtet werden. Wichtig ist, dass bereits ab einer Höhe von 20 cm geeignete Vorkehrungen getroffen werden und ab einer Höhe von 100 cm eine Absturzsicherung angebracht werden muss. Schon die Arbeiten auf einer Treppe müssen bereits mit einem Schutz vorgenommen werden.

Kollektive Absturzsicherung

Bei der Sicherung von einer Personengruppe werden Maßnahmen ergriffen, die unter der Bezeichnung kollektive Absturzsicherung zusammengefasst werden. Hierzu zählt zum Beispiel das Anbringen eines Geländers an einer Treppe oder bei Arbeiten auf dem Dach. Geeignete Maßnahmen sind auch Gerüste an Fassaden oder die Nutzung von Auffangeinrichtungen wie Sicherungsnetze. Kollektive Absturzsicherungen sind darauf ausgerichtet, Abstürze zu vermeiden.

Eine Auffangvorrichtung soll nur im Notfall greifen, wenn die primäre Sicherung den Absturz nicht verhindern konnte. Abstürze von Gebäudedächern enden meist tödlich. Aus diesem Grund sind die Auflagen der Gesetzgeber und der Berufsgenossenschaften sehr streng. Ist das Anbringen von kollektiven Schutzmaßnahmen nicht möglich, so muss ein Individualschutz genutzt werden.

Individualschutz

Der Individualschutz zielt darauf ab, einzelne Personen zu schützen. Häufig werden Systeme eingesetzt, die Personen nach einem Absturz wieder Auffangen und über diesen Weg gesundheitlichen Schaden abwenden. Absturzsicherungen in dieser Form werden als sekundäre Schutzmaßnahmen bezeichnet. Auf unbekannten Untergründen oder wenn die Tragkraft eines Flachdaches nicht eingeschätzt werden kann, wird häufig ein Individualschutz genutzt. Ein individueller Schutz sollte immer die zweite Wahl sein und nur dann zum Einsatz kommen, wenn eine Schutzmaßnahme, die den Sturz verhindert, nicht genutzt werden kann.

Ein klassischer Individualschutz ist ein Seilsystem, das den Aufprall auf einen Untergrund verhindert und eine Rückholmöglichkeit hat. Durchdachte Seilsysteme können bis zu drei Personen gleichzeitig und unabhängig voneinander schützen. Der Vorteil an Seilsystemen sind die mobilen Einsatzmöglichkeiten. Auf Brücken oder Windrädern ist eine Absturzsicherung unbedingt erforderlich.

Hier kann eine Kombination aus sicheren Laufwegen den kollektiven Schutz mit einer Seilsicherung als Individualschutz verbinden. Die genauen Vorgaben und gesetzlichen Rahmen sind über die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft abrufbar. Verantwortliche Personen auf der Baustelle können über die Berufsgenossenschaft Seminare und Weiterbildungsprogramme zum Thema Absturzsicherung besuchen.


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