Home Wohnen & Einrichten Kalter Fußboden in der Mietwohnung: Was können Mieter dagegen unternehmen?

Kalter Fußboden in der Mietwohnung: Was können Mieter dagegen unternehmen?

von Marc Hettenberger

Gerade im kalten Winter mögen viele Menschen es kuschlig warm in ihrer Wohnung. Doch in einigen Wohnungen bekommt man eisige Füße, wenn man barfuß oder in dünnen Strümpfen herumläuft. Ob und ab wann das als Mangel gilt, den der Vermieter beseitigen muss, verrät der folgende Artikel.

Wie warm müssen gemietete Wohnräume sein?

Die Temperaturen, die in Wohnräumen erreicht werden müssen, sind gesetzlich geregelt – immerhin hat jeder Mensch ein anderes Temperaturempfinden, sodass solche Werte als Richtlinien festgelegt werden müssen. Am Tag, also zwischen 06:00 Uhr und 24.00 Uhr, muss die Temperatur im Badezimmer auf mindestens 22 Grad Celsius gebracht werden können, in Wohnzimmer und Küche sind es zwei Grad Celsius weniger. Am kältesten darf das Schlafzimmer sein: Hier reichen 18 Grad Celsius, da davon ausgegangen wird, dass sich hier tagsüber keiner aufhält.

Nachts werden die Heizungen meist ein wenig heruntergeregelt – hier reichen bis zu 16 Grad Celsius. Grund dafür sind vor allem die Heizkosten, die sonst das Budget eines manchen Mieters schnell sprengen würden. Ein kalter Boden in der Mietwohnung wird erst ab unter 14 Grad als Mangel anerkannt – da die Wärme nach oben steigt, ist nicht ungewöhnlich, dass die Bodentemperatur niedriger ist als die des restlichen Raumes.

Welche Gründe hat ein kalter Fußboden?

Zunächst sollte der Mieter aber auf eigene Faust versuchen, den Grund für den kalten Fußboden zu ermitteln – oft lässt dieser sich nämlich recht einfach herausfinden und abstellen. So muss zunächst die Lage der Wohnung bedacht werden; Wohnungen direkt über dem Keller haben naturgemäß einen kälteren Fußboden, da dieser nicht beheizt wird. Ebenso verhält es sich mit Wohneinheiten über leerstehenden Appartments. Leben Menschen in der Wohnung unter der eigenen, kann ein Gespräch mit ihnen Aufschluss über die Ursache geben: Vielleicht heizen sie schlichtweg zu wenig oder die Fenster sind zu oft geöffnet beziehungsweise gekippt. In diesem Fall sollten die anderen Mieter ihr Verhalten bezüglich des Lüftens und Heizens ändern, um Schimmelbildung zu vermeiden.

Was hilft gegen einen kalten Boden?

Zunächst einmal können so simple Tipps wie das Tragen von Hausschuhen oder Socken in der kalten Jahreszeit weiterhelfen. Abhilfe gegen kalte Füße schafft aber auch ein geeigneter Fußbodenbelag: Sehr glatte Böden wie Parkett oder Laminat fühlen sich immer ein wenig kühler an, wohingegen Teppichböden, Auslegeware und PVC oft ein wärmeres Gefühl an den Füßen erzeugen. Ein möglicher baulicher Mangel kann das Fehlen einer Dämmung sein – das stört oft nicht nur den Nutzer der Wohnung. Auch die Mieter in den darunterliegenden Räumen können sich belästigt fühlen, da Schritte und andere Geräusche extrem laut zu ihnen durchdringen können. Hier kann der Vermieter dazu verpflichtet werden, eine nachträgliche Trittschalldämmung anbringen zu lassen. Das senkt den Geräuschpegel und gleichzeitig auch die Heizkosten.


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