Die Terrasse gehört zu fast jedem Haus mit einem Grundstück dazu und bietet eine nette Sitzmöglichkeit, zum Beispiel für Kaffee und Kuchen, oder bei schönem Wetter zum Grillen. Das Problem ist nur, wenn es plötzlich Regen gibt, oder das Wetter mal nicht so schön ist. Hier kann eine Überdachung der Terrasse Abhilfe schaffen. Aber wann benötigt man für den Bau einer Terrassenüberdachung eigentlich eine Baugenehmigung? Um diese Frage geht es in diesem Artikel.
Grundlagen zum Baurecht
Das Baurecht ist Ländersache und unterscheidet sich somit von Bundesland zu Bundesland. Ferner haben Kommunen und Gemeinden eigene Bestimmungen und Regelungen, auf die es zu achten gilt. Es kann also durchaus vorkommen, dass zwei identische Terrassen in unterschiedlichen Gemeinden oder Bundesländern unterschiedliche Kriterien erfüllen müssen und dass eine Terrassenüberdachung keine Genehmigung erfordert, während die andere genehmigungspflichtig ist.
In vielen Bundesländern sind Überdachungen mit einer Fläche von 30 Quadratmetern und einer Tiefe von drei Metern nicht genehmigungspflichtig. Bei einigen Bundesländern gibt es hier jedoch Abweichungen und es sind zum Beispiel nur 20 Quadratmeter erlaubt, oder es kommt auf das Volumen insgesamt und nicht auf die Fläche an. Und: Auch wenn das Bauvorhaben keine Genehmigung benötigt, so gibt es doch Richtlinien und Kriterien, die erfüllt werden müssen.
Der Abstand zum Nachbargrundstück, die ausreichende Beleuchtung und Belüftung der Räume hinter der Terrasse, Brandschutz und so weiter, sind alles Dinge, auf die man beim Bau einer Terrassenüberdachung achten muss. Auch dann, wenn keine Genehmigung erforderlich ist. Die einzige Möglichkeit, hier Klarheit zu bekommen und auch die besonderen Anforderungen der Gemeinde in Erfahrung zu bringen, ist der Kontakt mit der zuständigen Baubehörde.
Keine Baugenehmigung erforderlich – kann ich bauen, wie ich will?
Wer für den Bau seiner Terrassenüberdachung keine Baugenehmigung benötigt, der kann sich freuen. Aber dennoch bedeutet das nicht, dass man tun und lassen kann, was man will. In jedem Fall sollte der Kontakt mit dem Bauamt hergestellt und das Vorhaben dort mitgeteilt werden. Das Amt muss dem Bau zwar nicht zustimmen, aber durch die Anmeldung lassen sich Probleme und Ärger vermeiden und ferner bekommt man unter Umständen wichtige Tipps und Hinweise mit auf den Weg.
Auch wenn eine Terrassenüberdachung keine Baugenehmigung benötigt, müssen Kriterien erfüllt werden. Städte und Kommunen haben einen Bebauungsplan und stellen ferner meist besondere Ansprüche an Bauten in ihrem Baubereich. Verfügen alle Häuser etwa über ein rotes Dach, weil die Bauverordnung dies so vorsieht, dann kann man nicht einfach ein schwarzes Dach auf sein Haus decken, auch wenn das Dach selbst erst einmal keine Baugenehmigung benötigt.
Es ist also immer sinnvoll, sich mit dem Bauamt in Verbindung zu setzen und über das geplante Bauvorhaben zu sprechen. Auf keinen Fall sollte man ohne Genehmigung bauen, obwohl eine solche erforderlich ist. Das wird nämlich nicht nur teuer, sondern der Bau muss mit ziemlicher Sicherheit wieder zurückgebaut werden. Geld und Mühen waren dann umsonst. Ein Konfigurator für Terrassenüberdachungen hilft bei der korrekten Planung des Vorhabens und dabei, das Vorhaben beim Bauamt vorzutragen.
Müssen die Nachbarn dem Bauvorhaben zustimmen?
Ja und nein. Ist keine Baugenehmigung erforderlich und können die erforderlichen Mindestabstände und Begrenzungen eingehalten werden, dann ist keine Zustimmung des Nachbarn erforderlich. Dieser kann zwar gegen das Bauvorhaben eine Beschwerde einlegen, aber diese dürfte, wenn alles richtig gemacht wurde, nur wenig Erfolg haben. Außerdem hat die Beschwerde keine aufschiebende Wirkung.
Anders sieht es aus, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können, weil man zum Beispiel in einem Reihenhaus wohnt. In diesem Fall muss der Nachbar schriftlich seine Genehmigung erteilen, bevor der Bau der Überdachung beginnt. Ansonsten kann er Beschwerde einlegen oder gar klagen und bekommt dabei mit ziemlicher Sicherheit Recht.
Zusammenfassung und Fazit
Ob und wann eine Baugenehmigung für die Terrassenüberdachung erforderlich ist, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Das Bundesland, in dem das Vorhaben stattfinden soll, spielt dabei genauso eine Rolle, wie die Größe und das Volumen der Überdachung. Aus diesem Grund sollte man sich bei solchen Bauvorhaben immer im Vorfeld an das Bauamt der jeweiligen Gemeinde wenden. Dort kann man sich über die Richtlinien im Bundesland informieren und erfährt ferner, worauf man im Rahmen der Bestimmungen der Gemeinde beim Bau achten muss, auch wenn ansonsten keine Baugenehmigung erforderlich ist.
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