Ein Treppengeländer dient als Gehhilfe und Schutz vor Abstürzen aus freier Höhe. Ästhetisch formen die Verankerungen den Charakter einer Treppe und werten diese ungemein auf. Erst durch das Geländer kann eine Treppe zum Unikat werden. Wer ein neues Treppengeländer für daheim plant, sollte diese Gesichtspunkte berücksichtigen, zu denen sich weitere Fragen dazugesellen.
Welches Material soll verwendet werden, welche Art Treppengeländer darf es sein und worin bestehen die rechtlichen Voraussetzungen für die Schutzvorrichtung? Diese Fragen klären wir in diesem Ratgeber. Worauf also kommt es beim Treppengeländer an? Welche Kriterien sind wichtig?
Die Art des Treppengeländers
Treppengeländer werden in Stabgeländer, Gurtgeländer und Vollflächengeländer unterschieden. Beim Stabgeländer markieren eine Reihe an senkrecht aufragenden Stäben die Brüstung, die aus ästhetischen Gründen im gleichen Abstand zueinander arrangiert sind. Bei der Gurtbrüstung wiederum verstärken horizontal zur Treppe angelegte Röhren das Geländer. Beim Gurtgeländer ist zu beachten, dass kleine Kinder sehr gern klettern und dadurch verleitet werden könnten, diese Gurte als Aufstiegshilfe zu verwenden, was wiederum ein Absturzrisiko herbeiführen kann. Beim Vollflächengelände ersetzen schließlich massive Flächen die Brüstung und füllen diese vollständig aus. Die Sicherheitsstandards werden dadurch ideal erfüllt und das Material besteht meistens aus Glas oder Plexiglas.
Das Material des Treppengeländers
Beim Material des Geländers haben Bewohner eine große Auswahl zur Hand. Günstig und beliebt ist Treppengeländer aus Holz, das vergleichsweise günstig ist und einen natürlichen Reiz auf die Umgebung ausübt. Besonders gut passt Holz als Material für Treppen in Altbauten. Für wenig beanspruchte Treppen genügt bereits das Holz der Lärche, Fichte oder Kiefer. Für stärker beanspruchte Treppen sollte das Holz hingegen massiver sein. In diesem Fall wäre Holz der Buche, Esche, Eiche, des Ahorns, des Kirschbaums und des Nussbaums eine gute Entscheidung.
Noch langlebiger, mit edlem Touch und ausgesprochen pflegeleicht ist Edelstahl, das allerdings seinen Preis hat. Statt 150 bis 200 Euro für den laufenden Meter wie beim Treppengeländer aus Holz können schon einmal 400 bis 500 Euro fällig werden. Mehr Informationen zu Edelstahl als Baumaterial für Treppengeländer mit vielen Angeboten finden Sie auf www.mgbtechnik.com/. Reizvoll und passend zum Vollflächengeländer sind Glas und Plexiglas. Die Materialien sind ähnlich kostspielig wie Edelstahl, weisen aber einen hohen Pflegebedarf auf. Kunststoff ist aufgrund seines Preis-Leistungs-Verhältnisses als Material fast immer zu vertreten. Wichtig ist aber, dass die Materialien zueinanderpassen. Dies ist zum Beispiel bei Edelstahl und Glas der Fall, aber nicht bei Glas und Holz.
Ansprüche an den Handlauf
Der Handlauf einer Treppe wird gern als Gehhilfe genutzt. Vor allem ältere und in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen können dringend auf ihn angewiesen sein. Zuweilen bietet ein Treppengeländer sogar zwei verschiedene Handläufe, sowohl für Erwachsene als auch für Kinder, was bestimmten Gruppen eine zusätzliche Erleichterung verschaffen kann. Wichtig für den Nutzen des Handlaufs sind Kriterien wie Robustheit und Griffsicherheit. Der Handlauf sollte durchlaufend und nicht durch Eckpfosten unterbrochen sein sowie keinen Höhenversatz am Stoß aufweisen. Die Stabilität ist nur gewährleistet, wenn der Handlauf am An- und Auftrittspfosten fest verankert ist.
Die rechtlichen Voraussetzungen
In Deutschland müssen Treppengeländer in Wohnungen bei einem möglichen Fall aus bis zu 12 Metern eine Mindesthöhe von 90 cm besitzen. Liegt die Fallhöhe bei über 12 Metern, wird eine Höhe von mindestens 110 cm verlangt. Ein Treppengeländer wird für Treppen ab einem Höhenunterschied von 15 cm zur Pflicht. Dies entspricht einer dreistufigen Treppe. Werden für die Brüstung horizontale Stäbe verwendet, dürfen diese einen Abstand von 25 cm zueinander nicht überschreiten. Bei vertikalen Stäben sind 12 cm die Grenze, was dem Schutz von Kleinkindern dient. Bei Treppen in Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen sind die Voraussetzungen etwas milder.
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